Alte Kirchenbücher und verschollene Geburtsurkunden

Erben- und Nachlassermittlungen von Liebmann & Bergmann

Erbenermittlung

Unser Tätigkeitsfeld in der Erbenermittlung umfasst sowohl die Bearbeitung von Nachlassangelegenheiten im In- und Ausland, in denen die Erben eines Erblassers ganz oder teilweise unbekannt sind, als auch die Beschaffung von Dokumenten und Urkunden, die zum Erbnachweis notwendig sind.

Wird eine Erbenermittlung notwendig, weil z. B. die Möglichkeiten des Nachlasspflegers erschöpft sind, erstellt und vervollständigt unser Büro für Erbenermittlungen den Stammbaum, der zu den erbberechtigten lebenden Verwandten des Erblassers führt.

Für Banken und Versicherungen sind wir vornehmlich tätig bei der Suche nach Eigentümern oder Erben sogenannter nachrichtenloser Konten oder Versicherungspolicen. Als überwachungspflichtiges Unternehmen nach §38 GewO, sind Liebmann & Bergmann hierfür besonders geeignet.

Für Erben, die befürchten, nicht umfassend über die Erbmasse informiert zu sein, versuchen wir anhand des Lebenslaufes und der besonderen persönlichen Lebensumstände des Erblassers das Vorhandensein von unbekanntem Vermögen zu verifizieren.